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Flexprämien-Deckel: Wann fällt die Fortschrittsbremse?
Der Flexprämiendeckel ist bald ausgeschöpft – oder doch nicht? Die Fachpolitiker der Regierungskoalition im Bundestag haben am 6. Juni einen Konsens verkündet, dass es mit Energie aus Biomasse, speziell Biogas weitergehen müsse. Für die Energiewende werde Strom aus flexiblen BHKW benötigt.
Die Fortsetzung der Flexibilisierung ist aber bis heute noch nicht „in trockenen Tüchern“. Warum sollten Biogasbetreiber ihre Planungen dennoch fortsetzen?
Beim parlamentarischen Abend des BBE am 6. Juni schien es politisch geklärt: Der neue parlametarische Staatssekretär Thomas Bareiß (CDU) erklärte die Absicht der Bundesregierung, sich auch in Zukunft auf den Beitrag der Bioenergie zur Energiewende zu stützen. Man wolle die vorhandenene Biogaserzeugung weiterführen und flexibel ausbauen. Das bestätigte auch der Energieexperte Timon Gremmels (SPD). Deswegen solle es eine Neuregelung der Flexibilitätsprämie geben, mit der Rechtssicherheit für investitionswillige Betreiber bis Ende 2020 erreicht würde. Die Förderung der Flexibilisierung von Biogasanlagen wird fortgesetzt – auch nach dem Flexdeckel!
Doch schon Stunden später kursierte die Meldung, dass die Koalitionäre sich an anderer Stelle verkracht haben und das Gesetz erstmal auf Eis liege. Damit entsteht neue Verunsicherung in der Biogasbranche. Eine Neuregelung zugunsten der Flexibilisierung ist aber dennoch sehr wahrscheinlich, denn es herrscht im Prinzip Einigkeit zwischen den Koaltionären.
Der gefundene Kompromiss beinhaltet, dass es zwar zunächst bei einer Deckelung der Zubaumenge bleibt und dieser sogar auf 1.100 MW abgesenkt wird. Die Frist aber, in der man anschließend bei der BNetzA den Anspruch an die Flexprämie anmelden muss ist (also mit Inbetriebnahme und Umweltgutachten), wird auf 16 Monate verlängert.
In einer solchen Zeitspanne kann jedes Flex-Projekt noch zum Abschluss gebracht werden. Wenn der gesenkte Flexdeckel im Spätsommer 2019 erreicht wird, kann die Branche mit Rechtssicherheit für den Flex-Zubau bis Ende 2020 rechnen.
Auch anspruchsvolle Projekte können ab sofort wieder begonnen werden. Damit können noch 500, 1.000 MW oder noch mehr Leistung zugebaut werden. Mehr als eine Milliarde Investitionen werden in die Branche fließen. So wird Biogas zu einer verlässlichen Quelle für Strom an Stelle von Kohlestrom und Kernenergie.
Dabei sollte die Branche darauf achten, dass die Projekte auch so realisiert werden, wie es dem Sinn und Zweck der Flexibilisierung entspricht. Es sollte zukünftig keine Anlage noch nach der „Flexibilisierung“ weiter im Dauerbetrieb einspeisen und das Flex-BHKW nur als Ersatz für das alte BHKW nutzen. Nur wenn zum Ende der gewährten Frist gezeigt wird, wie sinnvoll die Biogasbranche energiepolitisch ist, hat die Forderung nach einer endgültigen Beseitigung des Deckels eine Chance.
Hintergrund
Zwar besteht Konsens in den Koalitionsabstimmungen über das EEG-/KWKG-Änderungsgesetz, das auch als „100-Tage-Gesetz“ bezeichnet wurde, weil es dringende Änderungen zur EU-Konformität enthält. Allerdings ist das Paket noch nicht fertig geschnürt und die Verabschiedung des Gesetzes aktuell nicht sicher, da einigen MdB der im Koalitionsvertrag vereinbarte beschleunigte Ausbau der Windenergie zu schnell zu gehen scheint, weil das Netz nicht gut genug ausgebaut sei.
Umso wichtiger ist es, Biogas und auch Biomethan-BHKW zu flexibilisieren, weil dann mehr Strom aus Wind und Sonne ins Netz aufgenommen werden kann. Offenbar ist daher die Flexibilitätsprämie zwischen den Koalitionären unstrittig – das ist ein großer Fortschritt.
Warum gibt es zwischen den Koalitionsparteien Streit um den Windausbau? Hier hat die SPD die frühere Antreiberrolle der Grünen übernommen. Einem Teil der CDU/CSU geht das zu schnell, denn es kursiert das Gerücht, der Strom von zusätzlichen Windanlagen könne gar nicht genutzt werden, denn die Netze seien überlastet. Das ist natürlich barer Unsinn, denn die Engpässe bestehen nur an wenigen Stunden des Jahres. Doch darauf baut die Forderung auf, dass eine Länderöffnungsklausel es einzelnen Bundesländern ermöglichen soll, mit eigenen Regeln den Ausbau zu bremsen. Der Streit hat das „100-Tage-Gesetz“, korrekt: das „EEG-KWKG-Änderungsgesetz“ bisher blockiert. So werden wohl eher 200 Tage draus.
Es besteht also bis dahin das Risiko, dass es zu keiner Lösung des Flexdeckels kommt. Ein begonnener Planungsprozess müsste dann abgebrochen werden. Die Flexperten meinen: das Risiko sollte man eingehen, wenn die Zukunft der Biogasanlage daran hängt.
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