Stellen Sie sich folgende Fragen:

  • Wollen Sie Ihre BGA nach 20 Jahren EEG-Förderung weiterlaufen lassen? (Haben Sie dafür voraussichtlich weiterhin sichere Substratquellen?)
  • Haben Sie für Ihre BHKW-Wärme überwiegend eine geldwerte Nutzung?
  • Haben Sie noch 10 Jahre EEG-Restlaufzeit und noch volle Flexprämienlaufzeit? (Anspruch auf Flexibilitätsprämie noch nicht beim Netzbetreiber angemeldet)


Auswertung

Bei drei Mal „ja“: Sie sollten auf jeden Fall die konsequente Flexibilisierung prüfen! Wahrscheinlich ist Ihre Biogasanlage dann nachhaltig zukunftsfähig.
 

„Nein“ bei 1: Bei einer absehbaren Abschaltung in etwa 10 Jahren ist eine „große“ Überbauung betriebswirtschaftlich wenig sinnvoll. Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Wärmeabnehmer über die Perspektive. Wenn dieser kein starkes Interesse hat, weiter zu Antwort E.

„Nein“ bei 2: Beraten Sie mit Wärmenetz-Experten, ob sich eine Wärmenutzung entwickeln lässt. Wenn das standortabhängig nicht geht, weiter zu Antwort E.

„Nein“ bei 3: Sollten Sie bereits die Flexibilitätsprämie für eine „kleine“ Flexibilisierung ins Anspruch nehmen oder sich beim Netzbetreiber angemeldet haben, sollten Sie mit Fachleuten prüfen, ob sich eine Aufstockung der Leistung noch lohnt, z.B. wegen des anstehender Modernisierung, Ersatzinvestitionen und möglichen Zusatzerlösen für Strom und Wärme.  Ab dann gilt Antwort A.

2 oder 3 mal „nein“: Erwägen Sie die passive Flexibilisierung oder einen moderaten Leistungszubau, der Ihnen den Betrieb bis zum EEG-Ende sichert. Denken Sie für die Zeit danach über eine andere Nutzung Ihres Biogas nach: Erzeugung von Biomethan als Treibstoff oder für das Erdgasnetz.