Das Osterpaket ist eine herbe Enttäuschung für Biogas

Kein neuer Schub für die Flexibilisierung, immer noch Südquote und endogene Mengensteuerung, kein Umstieg von installierter Leistung auf Bemessungsleistung und in der Ausschreibung. Immer noch degressive Gebots-Höchstpreise mitten in einem Inflationsschub. Keine positiven Anreize für nachhaltige Biomasse, keine Nachbesserung der Entwurfsfassung (die haarsträubenden Fehler in der Peaker-Ausschreibung), nicht mal eine Reparatur der uralten Fehler im alten EEG (unwirksame Beseitigung des Flexdeckels).

Stattdessen: weiter sinkender Maisdeckel. Eine Fortschreibung der Biogas-Ausschreibungsmengen von den heute gültigen 600, auf 500, 400, 300 MW installierte Leistung pro Jahr mit maximal 45 %, wahrscheinlich eher 20 % Bemessungsleistung, also 120, 100, 75 MW Bemessungsleistung für Alt- und Neuanlagen. Zur Orientierung: währenddessen fallen jährlich im Mittel 400 MW Bemessungsleistung aus der Förderung heraus. So sehen Sterbekurven aus.

Gibt es auch etwas Positives?

Immerhin: Güllekleinanlagen bis 150 kW Bemessungsleistung, bis zu 10 % Kleegras, 24 Monate Vorziehung der Ausschreibung für die zweite Förderperiode. Die Ausschreibung von 600 MW Biomethan-Peakern pro Jahr in der Südregion, entspricht einer maximalen (!) Nachfrage von 60 MW Bemessungsleistung. Das wars.

Substanziell bedeutet das: Die im Gesetz genannte Zielgröße von 8,4 GW installierter Leistung im Jahr 2030 würden zu etwa 3 bis 4 GW auf die Biomethan-Peaker entfallen (7 Ausschreibungsrunden à 600 MW). Die Summe enthält außerdem gut 2 GW Holzheizkraftwerke. Die übrigen konventionellen Biogasanlagen dürften in 2030 nur noch an max. 2.500 Jahresstunden laufen, wie es das BMWK vernünftigerweise für KWK vorsieht und auch auf Biogas/Biomethan zutreffen wird. 

Das Ergebnis bedeutet einen Rückgang auf ca. 10 bis 15 TWh Biogas in der Verstromung. Das wäre etwa ein Drittel der heutigen Biogasmenge, statt die viel sinnvollere Verdoppelung.

Weder das EEG noch ein anderer Teil des Osterpaketes beantworten die Frage: Wer ersetzt die regelbaren Kraftwerke? Erdgas-Turbinen? Wasserstoff-Motoren?? Wann und zu welchen Kosten? Die Agora Energiewende beziffert den notwendigen Zubau „moderner Gas-Kraftwerken“ (Koalitionsvertrag) auf mindestens 31 GW Leistung gesicherter Kraftwerksleistung. Woher kommt das Gas?

Wie kommt es, dass die Regierung in Zeiten eklatanter Versorgungsunsicherheit beim Gas so vollständig am Biogas und seinen nachhaltigen Angeboten vorbeigeht?

Die Antwort mag absurd klingen, aber ist sehr plausibel: Weder die Führung der neuen Regierung noch die Parlamentarier hatten genug Zeit und Energie, sich mit dem Thema überhaupt fundiert zu befassen. Die alte Ablehnungsfront hat Biogas auf der Tagesordnung immer weiter nach hinten rutschen lassen. Eine angemessene Befassung kam vor dem Osterpaket schlicht nicht vor.

Es ging dem BMWK offenbar um Idee: Wenn schon Biogas, dann ist dieses im Gasnetz besser aufgehoben. Zudem weniger Mais, ein bisschen mehr Flexibilität.

Alles Vertiefende fehlt bisher und wird auf die Zeit nach der Entwicklung einer nachhaltigen Biomassestrategie geschoben. Diese soll die Absage an Anbaubiomasse ausbuchstabieren, die tatsächlichen Potenziale natürlicher und volkswirtschaftlicher Stoffkreisläufe in den Blick nehmen und besonders in der Landwirtschaft zu weniger THG-Emissionen, mehr Artenvielfalt und gesünderen Böden beitragen. Mit dem dabei gewonnenen, regenerativen und speicherfähigen Energieträger können wir die erneuerbare Versorgung kostengünstig und schon in Kürze sichern – zeitlich etwa 20 Jahren vor dem Wasserstoff.

Deshalb erscheint es sehr wahrscheinlich, dass Biogas bei der nächsten EEG-Runde im Herbst neu angegangen wird. Die Flexperten werden daran arbeiten, unsere Vorschläge in die Politik einzubringen.

Schließlich kann die Biogasbranche auch beitragen, dass die gesamte Landwirtschaft vom THG-Emittenten zur THG-Senke wird.