Der Klimawandel gefährdet die Zukunft der menschlichen Zivilisation. Die Begrenzung der Erwärmung auf maximal 2°, besser 1,5°C, durch Reduzierung der CO2-Emissionen wurden 2016 in Paris als wesentliche politische Ziele der internationalen Gemeinschaft beschlossen. Der fossile Energieverbrauch muss deutlich reduziert und durch erneuerbare Energien ersetzt werden.

Auf Beschluss der Bundesregierung werden in den Jahren 2020 bis 2022 die verbliebenen acht Kernkraftwerksblöcke mit etwa 10,8 GW Leistung abgeschalte (Atomgesetz 2011). Die neue Bundesregierung hat sich außerdem zum Ziel gesetzt, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung in Deutschland bis 2030 auf 65 % zu steigern (Koalitionsvertrag 2018). Damit fehlt einer wachsenden Zahl von fossilen Kraftwerken die wirtschaftliche Grundlage, sie werden voraussichtlich stillgelegt (Bundesnetzagentur 2017). Für danach ist ein Bedarf an neuen, CO2-armen, regelbare Kapazitäten für die Deckung der Residuallast absehbar.

Die Biogasbranche spielt dabei eine besondere Rolle. Biogasanlagen können Treibhausgasemissionen aus Tierhaltung und Abfallentsorgung vermindern. Durch Vergärung organischer Grundstoffe kann hochwertiger und speicherfähiger Treibstoff erzeugt werden. Flexibel steuerbare Blockheizkraftwerke (BHKW) können die schwankende Stromeinspeisung von Wind- und Sonnenenergie ausgleichen.

Traditionell sind Biogasanlagen mit BHKW jedoch für kontinuierliche Stromeinspeisung konzipiert. Die bestehenden Biogasanlagen müssen auf die bedarfsgerechte, flexible Produktion umgerüstet werden, um in Zukunft zur Stromversorgung beitragen zu können. Seit dem Inkrafttreten des Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) 2012 wird diese Flexibilisierung von Biogasanlagen mit der Flexibilitätsprämie und Direktvermarktung gefördert. Trotz Klärung rechtlicher Unsicherheiten in der Anfangszeit haben sich erst wenige Betreiber auf die bedarfsgerechte Stromerzeugung umgestellt.

Doch seit das EEG 2017 mit der optionalen Vergütungsverlängerung um 10 Jahre ein langfristige Perspektive anbietet, entdecken immer mehr Betreiber das wirtschaftliche Potenzial der konsequenten Flexibilisierung. Auch der Aufbau einer längerfristigen Wärmenutzung kommt vielerorts wieder in Betracht.

Nun stellen sich die Fragen:

Welche zukünftigen Anforderungen stellt die Energiewende an Biogasstrom?

Welche Anlagen sind für diesen Umbau geeignet?

Was muss am Anlagenbestand dafür verändert werden?

Lohnt sich das für den Betreiber, gibt es dafür ein Geschäftsmodell?

Was ist zu beachten, welcher Erfahrungen gibt es dazu bereits?

Auf diese Fragen finden Sie Antworten in der vorliegenden Broschüre. Damit können Sie eine Entscheidung für Ihre Anlage vorbereiten.

Warum Sie das jetzt bald prüfen sollten: Die Flexibilitätsprämie ist eine wirksame finanzielle Unterstützung, doch das Volumen ist begrenzt. Nur, wenn Sie die BHKW-Leistung vor dem 10. Betriebsjahr Ihrer Anlage und schnellstmöglich nach der erstmaligen Anmeldung beim Netzbetreiber erhöht haben, genießen Sie die volle Förderdauer.

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Abbildung 1: Die Entwicklung der erneuerbaren Energien, Quelle: AEE (2017)