Flex-BHKW sparen Ausbaukosten:

Netzbetreiber öffnen die Tür für große BHKW

Es ist paradox, wie viele konsequente Flexibilisierungen ausgerechnet am Netzbetreiber scheitern. Für viele Betreiber war nach der Netzverträglichkeitsprüfung schon Schluss. Das muss nicht sein, und auch der Netzbetreiber kann behilflich sein, die attraktive Flexibilitätsprämie voll auszunutzen. Das zeigt aktuell die Westnetz GmbH, der größte Verteilnetzbetreiber Deutschlands, die auf dem Flex-Infotag in Trier ein Konzept zur Netzintegration von großen Biogas-BHKW vorgestellt haben.

Der Leiter des Asset Management, Dr. Wiesner, stellte eine von der Westnetz GmbH entwickelte dreistufige Lösung vor. Damit können die lokalen Netzverantwortlichen in den meisten Fällen das große Wunsch-BHKW der Biogasbetreiber am alten Netzverknüpfungspunkt anschließen.

In der ersten, sofort verfügbaren Stufe stellt die Westnetz die komplette durch Solarstrom beanspruchte Leitungskapazität für das Biogas-BHKW zur Verfügung – das sind Deutschlandweit immerhin 40 Gigawatt, also das zehnfache der Biogas-Kapazität. Im Gegenzug verzichtet der Betreiber auf die Einspeisung mit dem Flex-BHKW, solange Strom von der Sonne den Stromkreis belasten kann. Diese „konditionierte Einspeisung“ wird zum Einstieg recht primitiv durch ein fixiertes, jahreszeitlich variiertes Zeitfenster zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang beschrieben, in dem es zu einer gleichzeitigen, zu hohen Einspeisung von PV und BHKW kommen kann. BHKW-Betreiber und Verteilnetzbetreiber eine Vereinbarung über diese Sperrzeiten ab. In weiteren Schritten soll dann auch innerhalb dieser Sperrzeiten die Einspeisung mit dem Flex-BHKW möglich werden, wenn eine lokale Prognose für die tatsächliche PV-Einspeisung vorliegt. So wäre bei bewölktem Himmel die Mittagsspitze für den Flex-Betrieb attraktiv – und sie würde auch ins Netz passen.

Damit stellt die Westnetz (Tochter der innogy, ex-RWE) als erster Verteilnetzbetreiber einen systematischen Schritt dazu, endlich die Potenziale der Netzentlastung durch Biogas-BHKW zu erschließen.

Schon länger ist klar, dass das ehemalige Stromverteilungsnetz in Deutschland für die Energiewende deutlich ertüchtigt werden muss. Viel mehr Leistung aus erneuerbaren Energiequellen wird auf dem Land erfasst und „eingesammelt“, als früher umgekehrt durch die Leitungen zum Verbraucher flossen. Inzwischen liegen die Kosten für den Netzbetrieb schon höher als die Kosten der fossilen Stromerzeugung.

Mit der Flexibilsierung der Stromerzeugung aus Biogas können die Kosten des Netzausbaus verringert werden, weil die Biogas-BHKW ihren Strom nur noch ihren Strom ihren Strom erzeugen, wenn „Platz im Netz“ ist.

Da beim Ausbau der Erneuerbaren häufiger Engpässe entstehen und z.B. Windstrom an der Küste nicht zu den verbrauchsstarken Regionen abfließen kann, müsste jede Entlastung willkommen sein. Doch viele Netzbetreiber haben die Anträge von Biogasbetreibern auf Anschluss eines zusätzlichen BHKW bisher nicht als Entlastung erkannt. Gesetzestreu wird immer mit dem ungünstigsten Fall gerechnet, dass gleichzeitig maximal Wind und Sonne einspeisen, und das Flex-BHKW zusätzlich laufen soll. Gegen die Marktlogik rechnen sie nicht ein, dass Flex-BHKW ja nur bei hohen Stromerlösen betrieben werden. Das ist, wenn Wind und Sonne nicht liefern, also antizyklisch und damit entlastend für das Netz. Die Juristen der Netzbetreiber glauben nicht, dass die Marktsignale und die lokale Netzauslastung übereinstimmen. Das kommt, so zeigen Untersuchungen, nur in wenigen Viertelstunden des Jahres vor, wäre also unkritisch.

Vielen Biogasbetreibern wird daher auf Anfrage für ein Flex-BHKW ein weit entfernter Einspeisepunkt zugewiesen, der das Projekt unwirtschaftlich macht und die Netzentlastung verhindert.

Wer als Betreiber davon betroffen ist, sollte unbedingt einen Netzanschluss-Spezialisten zu Rate ziehen, denn meistens ist schon dieser Berechnung nicht sorgfältig ausgeführt und nähere Einspeisepunkte sind möglich.

Langwierige interne Prozesse haben jetzt bei Netzbetreibern ein Umdenken ausgelöst. Wenn der Betreiber eines BHKW zu erkennen gibt, dass er das BHKW antizyklisch betreiben will, dann ist es möglich, eine Netzintegrationsvereinbarung nach § 11(3) EEG (2017) zu schließen. Damit vereinbaren Betreiber von Netz und Anlage, dass der BHKW-Betrieb bei möglichem Sonnenschein von vornherein ausgeschlossen ist. Der BHKW-Betreiber vergibt sich damit nicht viel, bestenfalls ein angepasster Fahrplan. Der Netzbetreiber geht kein Risiko mehr ein, dessenwegen der den Netzanschluss verweigern müsste.