Die Energiewende im Stromsektor braucht flexible Biogasanlagen

Die Energiewende im Stromsektor braucht flexible Biogasanlagen. Die Flexprämie muss entdeckelt und entschlossen fortgesetzt werden.

Die Förderung der Flexibilisierung im Anlagenbestand endet am 30. November 2020. Nach Einschätzung des Fachverbands Biogas bleiben noch weitere drei Monate Zeit, um das Umweltgutachten nachzuliefern – doch mögen sich die Betreiber nicht gerne darauf verlassen

Es droht damit erneut, dass sich die wenigen, noch übrigen Biogas-Anlagenbauer mit Reparaturen und Instandhaltung über Wasser halten müssen.

Die Politik hat zwar angekündigt, dass man die Biogastechnik nicht fallen lassen, sondern auf bisherigem Niveau fortführen und flexibilisieren wolle. Doch in der praktischen Umsetzung fehlen die entsprechenden Maßnahmen nahezu vollständig. Es muss noch einiges passieren, bis die Betreiber von Biogas-BHKW aufatmen können.

Für Biogas-Bestandsanlagen muss dringend, im Zuge der EEG-Novelle, auch die Flexibilitätsprämie reformiert werden. Auch ältere Biogasanlagen sollten auf den effizienteren, flexiblen Fahrplanbetrieb umgestellt werden, bevor sie in das Ausschreibungsmodell für eine zweite Förderperiode wechseln. Damit werden deutliche Effizienzverbesserungen erreicht.

Der bedarfsgerechte Strom aus Biogas senkt die Kosten des Stromsystems, das im Zuge des Kohleausstiegs alle flexiblen neuen Erzeugen brauchen wird, um die Versorgung zu sichern.

Die Empfehlungen der Flexperten sind nicht anders als schon vor dem Energiesammelgesetz und finden sich hier