Anforderungen an Biogasanlagen wachsen weiter

Immer neue Rechtsrahmen belasten Betreiber und den Fachverband Biogas

Die aktuellen Rechtsvorgaben für Biogasanlagen (44. BImSchV, neue DüV-Novelle, TRAS 120) stellte Manuel Maciejczyk als Geschäftsführer des Fachverbands Biogas (FvB) vor. Die wachsenden Anforderungen halten den Fachverband auf Trab, um bürokratische Auswüchse zu verhindern.

Was übrig bleibt, ist für Betreiber noch anstrengend genug – aber oft auch notwendig, um einer nachhaltigen Zukunft mit industriellen Standards konkurrieren zu können.

Der Fachverband Biogas (FvB) hat immer mehr damit zu tun, die vielen rechtlichen und bürokratischen Anforderungen an Biogasanlagen und -betreiber in einem erträglichen Maß zu halten und Fehlentwicklungen zu korrigieren. Wachsende Anforderungen an moderne Umweltstandards richten sich an die Betreiber und müssen vom Fachverband nach Innen kommuniziert werden.

Die Biogasbranche muss eigene Probleme mit Methanschlupf aus Gaslecks, NOx aus den Motoren und die Anlagensicherheit  bearbeiten. Dabei helfen inzwischen verfügbaren Techniken

Die 44. Novelle der BImSchV enthält verschärfte Grenzwerten, die mittelfristig nur mit SCR-Katalysatoren einzuhalten sind. Jedes neu installierte BHKW sollte den Bauraum dafür vorsehen. Besser noch: den SCR-Kat gleich einbauen. Die veränderte Motoreinstellung verbessert den Wirkungsgrad. Der Effizienzgewinn, also die Substrateinsparung bringt meist mehr als die Harnstoffeindüsung kostet.

Außerdem: Jedes BHKW, das nach 2018 in Betrieb gegangen ist, muss seit Jahresbeginn mit einer stetigen Überwachung der NOx-Werte ausgerüstet werden.

Nachdem das Umweltbundesamt seit Jahren vergeblich versucht hat, eine Biogas-Anlagenverordnung auf den Weg einer ordentlichen Gesetzgebung zu bringen, hat nun die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) eine technische Regel Anlagensicherheit für Biogasanlagen (TRAS 120) erstellt, an der sich Genehmigungsbehörden, Firmen und die Rechtspflege orientieren.

Diese TRAS 120 hat keine unmittelbare Rechtswirkung, sondern definiert den Stand der Technik bzw. der Sicherheitstechnik, auf die das BImSchG und die Störfallverordnung Bezug nehmen und damit insbesondere für neue Biogasanlagen als Standard setzen.

Inhaltlich sind hauptsächlich die Betriebsorganisation betroffen, wie die Qualifizierung der verantwortlichen Personen, Eigenüberwachung, Fernsteuerung, Alarmpläne, Notfallpläne und Notstromkonzept.

Unmittelbare Folgen und Investitionsbedarf kommt auf die Biogasspeicher zu. Mit den neuen Anforderungen sollen potenzielle Methanlecks vermindert werden. Einschalige Biogasdächer, typischerweise aus elastischem EPDM („Biolene“), sind nicht mehr zulässig. Befestigungen mit Klemmschläuchen allein genügen auch nicht mehr den hohen Sicherheitsstandards. Alle Biogasspeicher müssen regelmäßig auf Leckagen geprüft und ggf. erneuert werden.

Das ist für das Klima wichtig, damit Biogas als THG nicht mehr Schaden anrichtet als es an CO2 einspart. Auch hier gilt aber die Devise der Vernunft: Die Verärgerung über neue Vorschriften ist kurzsichtig, denn die vermiedenen Lecks sparen bares Geld ein.

Ein Haken ist allerdings, dass die verschärften Vorschriften meist erstmalig angewendet werden, wenn eine Anlage gründlich überarbeitet wird und ein neues BImSch-Verfahren durchlaufen muss, wie es bei Flexibilsierungen regelmäßig der Fall ist. Betreiber, die das vermeiden wollen, weil sie hohe Modernisierungskosten fürchten, könnten sich davon an einer konsequenten Flexibilisierung hindern lassen.

Die Düngemittelverordnung wird erneut reformiert, denn die Kompromisse des Bundeslandwirtschaftsministeriums mit den Verbänden waren nicht ausreichend, sodass ein wirksamer Schutz des Grundwassers für die Kommission nicht erkennbar war und sie Nachbesserungen fordert.

Das Megathema Nitrat im Grundwasser kommt aus der Viehhaltung. Biogasanlagen übernehmen die Stickstofffrachten mit der Gülleverarbeitung, ohne selbst Verursacher zu sein. Die Nährstoffe im Biogasdünger sehen wie ein Problem der Biogasbranche aus.  Es wird noch anstrengend, um in der Fachöffentlichkeit klarzumachen, dass die Biogasdünger die negativen Folgen der Stallhaltung entschärfen. Tatsächlich könnten Biogasanlagen aktiv vom Teil des Problems zum Teil der Lösung werden.

Das mündet inzwischen in den lauter werdenden politischen Vorschlag, die Biogasbetreiber in den viehintensiven Regionen für ihren Beitrag zum Nährstoffmanagement zu belohnen. Die Aufbereitung der gewässerschädlichen Gülle zu einem gut pflanzenverfügbaren und transportwürdigen Dünger sollte als Dienstleistung aus landwirtschaftlichen Kassen belohnt werden, statt diese Kosten den Stromkunden zu überbürden.

Leider wird die Diskussion überschattet durch ein Hintergrundpapier des UBA, das eigentlich nur die Gründe für eine Biogasanlagenverordnung liefern sollte, aber vom Spiegel in einem Artikel dazu missbraucht wurde, längst überholte Altlasten nochmal hervorzukramen. Davon muss sich die Branche befreien, sonst verliert sie die öffentliche Akzeptanz. Mehr dazu in diesem Artikel.

Den Vortrag finden Sie hier