EEG-Osterpaket

Die eiligen Verbesserungen am EEG sollen voraussichtlich am 7. Juli im Bundestag beschlossen werden. Wir erwarten, dass vom Osterpaket hauptsächlich die drastische Beschleunigung des Wind- und PV-Ausbaus übrigbleibt. Zum Biogas und deren Flexibilisierung blieb bereits der EEG-Entwurf weit hinter den Erwartungen zurück. Die Stimmung unter den meisten Betreibern ist eisig.

Für Biogas hat das BMEL aber immerhin schon jetzt einige Verbesserungen durchgesetzt:

  • Der Güllekleinanlagen-Tarif gilt für die doppelte Bemessungsleistung, also jetzt 150 kW (entgegen allen Absichtserklärungen unter ausdrücklichem Ausschluss jeglicher Flexibilisierung),
  • die Teilnahme an der Ausschreibung für die zweite Förderperiode ist jetzt schon fünf Jahre vor EEG-Ende möglich, erweitert also den Planungshorizont für Bestandsanlagen,
  • das Ausschreibungsvolumen beträgt je 600 MW Biogas und Biomethan jährlich; für Biogas jedoch abnehmend.

Die meisten Änderungen tragen eher zur trüben Stimmung bei:

  • Zum Leidwesen der Betreiber enthält es auch die Absenkung des Maisdeckels; jedoch nur für Anlagen, die neu in Betrieb gehen oder in die zweite Vergütungsperiode wechseln. 2023er Anlagen dürfen noch 40 % Mais oder Anbaubiomasse einsetzen; Anlagen mit Start oder Neustart 2024 und 2025 dürfen 35 %, später in Betrieb gehende Anlagen noch 30 % Mais (und andere Anbaubiomasse) einsetzen.
  • Der Einsatz von Biomethan in EEG-Anlagen wird auf Biomethan-Peakern mit weniger als 10 % Bemessungsleistung „focussiert“. Diese dürfen nun auch größer als 20 MW sein, also auch Gasturbinen. Sie müssen keine Mindestbetriebsdauer und keine Wärmenutzungspflicht einhalten – eine Einladung zu Ineffizienz und Missbrauch.

Ob es ein stärkeres positives Signal zur Flexibilisierung geben wird, oder andere zumindest symbolische Verbesserungen kommen, dürfte am 4. Juli weitgehend bekannt sein und wird beim Online-Update der Flexperten vorgestellt.

Zur Kritik am bisherigen Gesetzesentwurf und zu den Verbesserungsvorschlägen siehe hier.