Kürzung der Flexibilitätsförderung durch § 50a im EEG 2021

Ergebnisse des Gutachtens von Bredow Valentin Herz

Die Nachbesserung des EEG 2021 steht oben auf der Agenda unserer Arbeit. Betreiber verlieren den Flexzuschlag, wenn sie vor dem Übergang auf die zweite Vergütungsperiode in zusätzliche Leistung investieren. Die Investitionsdynamik der Flexibilisierung des Biogas-Anlagenbestands ist nahezu vollständig weg.

Auch die Betreiber von bereits flexiblen Biogasanlagen verlieren fest einkalkulierte Erlösbestandteile und einen Wettbewerbsvorteil in der Ausschreibung. Deshalb hatten etliche Betreiber die Kanzlei von Bredow Valentin Herz mit einer rechtsgutachterlichen Stellungnahme zum § 50a im EEG 2021 beauftragt, um das BMWi noch vor der Bundestagswahl zu Korrekturen im EEG zu veranlassen. Das hat der Fachverband Bogas unterstützt und die Flexperten inhaltlich koordiniert, um das Ministerium für die Verständigung mit der EU KOMM zu stärken.

Hier können Sie sich über die Ergebnisse des Gutachtens informieren mit dem Download-Link zum Gutachten und den Präsentationscharts. Wer am Workshop nicht teilnehmen konnte, findet hier einen Mitschnitt mit einer Einführung und dem Vortrag der Autoren.

Zusammengefasst:

Die Gutachter sollten untersuchen, wie die Gesetzesänderung zu verstehen ist, ob die Neuregelung wegen des europäischen Beihilferechts wirklich notwendig war und ob sie sich mit den Grundsätzen des Vertrauensschutzes verträgt.  Im Ergebnis: nein. Eine Überarbeitung des Gesetzes ist nötig.

Davon muss die Politik erst überzeugt werden – dafür brauchen wir auch Ihre tätige Mithilfe:

  • Bitte sprechen Sie Ihnen bekannte Bundestagsabgeordnete an und beschreiben die Folgen für die Energiewirtschaft und Unternehmen.

Dafür haben wir Ihnen ein Download zusammengestellt, zur Weiterleitung an passende Adressaten (bitte möglichst im cc an uwf@kwk-flexperten.net). Die Datei enthält eine kurze Zusammenfassung für den eiligen Leser, konkrete politische Vorschläge und am Schluss die ausführlichen Begründungen.


Natürlich ist es auch hilfreich, wenn Sie die Datei auch an andere Adressaten (im Unternehmen, Landesregierung, Landrat, Verbände, Presse) weitergeben.

  • Wir sammeln die konkreten Zahlen zu den Kosten der Flexibilisierung, um die politischen Argumente zu untermauern.


Wenn Sie mit den Investitionskosten über ein Flex-Investitionsprojekt vertraut sind, laden Sie sich bitte diese Datei herunter, füllen Sie mit den (groben)  Informationen aus und senden es an uns zurück! Nähere Informationen finden Sie im Vorspann; es sollte Sie nicht mehr als eine halbe Stunde kosten. Die Daten werden nicht einzeln weitergegeben, sondern statistisch ausgewertet. Gerne geben Sie diese Bitte auch intern weiter!

  • Und selbstverständlich brauchen wir für die Lobbyarbeit bessere finanzielle Grundlagen. Bitte prüfen Sie, ob die Netzwerk Flexperten zusätzlich einen Anteil an den Kosten des Gutachtens (24 T€) übernehmen würde. Es sind auch Ihre Ertragspotenziale, die damit zurückgeholt werden könnten! Ein Hinweis an uns genügt!

Wir sind zuversichtlich, gemeinsam mit den Netzwerkpartnern, dem Fachverband Biogas und Betreibern, eine Korrektur des Gesetzes zu erreichen.

Gibt es Positives? Ja. Neues Save the date: 23. März 2021 10 – 13 Uhr

Das EEG 2021 enthielt auch Lichtblicke für Biogas und Biomethan. Inzwischen kristallisieren sich konkrete Geschäftsmodelle heraus: So können auch ältere Biogasanlagen ohne Wärmenutzung und Flexibilisierung noch zukunftsfähig werden, wenn man die Optionen intelligent nutzt und von den bisherigen Erfahrungen lernt.

Wenn Sie wissen möchten, wie ein neues Speicherkraftwerk funktioniert und man mit dem EEG 2021 auch jetzt noch ein neues Wärmenetz umsetzen kann, dann halten Sie sich den 23. März von 10 – 13 Uhr frei, für „Best Practice Flexibilisierung – Erfolgsmodell regeneratives Speicherkraftwerk: bewährte Praxis von flexiblen Biogasanlagen“ – und die neuen Geschäftsmodelle. Einladung folgt! Diese gilt dann natürlich auch für Ihre Kund:innen und Kolleg:innen.