EEG 2023

Die neue Regierung wurde von der Gaspreiskrise und Kriegswirtschaft regelrecht überfallen. Die Führung des BMWK hat das Potenzial von Biogas bisher noch gar nicht wahrgenommen.

Die EEG-Reform im Osterpaket spiegelt die traditionelle Ablehnung von Biogas im Stromsystem wider. Biogas wird im Wirtschafts- und Umweltministerium, in den nachgeordneten Bundebehörden Umweltbundesamt und Bundesnetzagentur und der dena (Deutsche Energieagentur) überwiegend als begrenzt, teuer, vernachlässigbar gesehen: Biogas werde aus Mais erzeugt, das sei aus ökologischen Gründen abzulehnen, es werde wenig effizient verstromt, da die meiste Wärme verloren gehe. Die Stromerzeugung in Grundlast sei nicht zukunftsfähig – Vorurteile, die von einem Teil der Branche leider bisher gründlich bestätigt werden.

Doch eine Neubewertung ist möglich – die muss auch nachhaltig werden, wofür Wirtschafts- Energie- und Klimaschutzminister Habeck eine Kommission zur Entwicklung einer „nachhaltigen Biomasse-Strategie“ eingesetzt hat, deren Mitarbeitende großenteils aus dem Umweltministerium stammen und vom BMEL unterstützt werden. Um das Arbeitsergebnis nicht vorwegzunehmen, wird sich das BMWK schwertun, deutliche Zeichen pro Biogas zu setzen, bevor diese Strategie erkennbar ist.

Doch das Landwirtschaftsressort BMEL hat auch eigene Interessen:  Die Landwirtschaft muss ebenfalls klimafreundlicher werden, Viehwirtschaft und Ackerbau müssen weniger Treibhausgase emittieren, Flächen an die Moore und dem Naturschutz zurückgegeben werden, der Humusgehalt im Boden darf nicht weiter abnehmen, die Tierbestände und Fleischproduktion und damit Einkommen im ländlichen Raum werden schrumpfen. 

Diese Probleme werden zwar durch Biogas nicht allein gelöst – aber Biogas kann wesentliche Beiträge dazu leisten, wenn es aus ökologisch sinnvollen Ressourcen gewonnen, flexibel in Spitzenlastzeiten verstromt und eine maximaler Wärmeausbeute in Wärmenetzen und Gewerbebetrieben verwertet wird. So lässt sich viel mehr Wertschöpfung im ländlichen Raum halten, als wenn Biogas nur aufbereitet und dann als Biomethan im Erdgasnetz verschwindet.

Deshalb ist es wahrscheinlich, dass die politischen Rahmenbedingungen für Biogas bis Jahresende für das EEG 2023 deutlich verbessert werden. Bei aktuellen Strompreisen ist die EEG-Förderung für Biogas sehr preiswert geworden; lediglich der Flexibilitätszuschlag fällt noch ins Gewicht.

Die Flexperten arbeiten, gemeinsam mit den Verbänden der Branche und professioneller Unterstützung mit hohem Einsatz daran, dass sich im EEG 2023 einige Neuregelungen wiederfinden:

  • Beseitigung alter Fehler, wie dem „Flexdeckel“, den fehlenden Flexibilisierungsanreizen für Gülle-Kleinanlagen und Früh-Flexibilisierern,
  • Stauchungsmodell für die Flexibilitätsprämie, Neuanfang bei Nachflexibilisierung
  • Entschärfung der „endogenen Mengensteuerung“,
  • Befreiung von der Ausschreibungspflicht für betreibereigene Anlagen, idealerweise
  • Festtarif für Neuanlagen und den Wechsel in die zweite Förderperiode wie bei Gülle-Kleinanlagen auch für Anlagen bis 450 – 800 kW: z.B. 22 Ct/kWh für die ersten 75 kW, 19 Ct/kWh für die darüberliegende Leistung,
  • Finanzieller Anreiz für den Umstieg auf nachhaltige Biogassubstrate (Zuschlag für Abfallstoffe und bunte Biomasse von 2 – 3 Ct/kWh) und für kleine Anlagen (Zuschlag 2 – 3 Ct/kWh statt wie bisher 0,5 Ct/kWh bis 500 kW)
  • Entrümpelung der Genehmigungsvorschriften und Beschleunigung in der Praxis