Seit dem EEG 2014 können Betreiber in der Direktvermarktung parallel den eigenen Betrieb aus der Biogasanlage mit Strom versorgen. Die verwertete elektrische Leistung kann z.B. an einer großen Milchviehhaltung um 50 bis 100 kW steigen, wenn das BHKW permanent läuft. Wenn der Betreiber auch Mais in die Biogasanlage füttert, stehen den Einsparungen beim Stromeinkauf allerdings auch entsprechende Erzeugungskosten für den Eigenstrom gegenüber. Unter Hinzurechnung der vollen EEG-Umlage rechnet sich die Eigenversorgung nicht mehr, wenn dafür eine deutlich höhere Flexibilitätsprämie entfällt.

Das gilt nicht für ältere Anlagen, die noch von der EEG-Umlage befreit waren. Die Befreiung entfällt ab einem Leistungszubau von über 30 %. Deshalb wird der Verlust der EEG-Umlage-Befreiung eingerechnet.