Außer bei reinen Gülleanlagen benötigt der Fermenter nur einen kleinen Teil der produzierten Wärme. Der Großteil kann für einträgliche Wärmebedarfe, wie ein Nahwärmenetz für Gebäudeheizung oder gewerblichen Einsatz genutzt werden.

Die Wärmenutzung steht der Flexibilisierung nicht entgegen! Es muss lediglich ein Wärmespeicher installiert werden, der die Ruhezeiten der BHKW überbrückt. Dabei gelten die maximalen Ruhezeiten, die mit dem gewählten Gasspeicher möglich sind, auch für die Wärmelieferung. Die in dieser Zeit nachgefragte Wärme muss aus dem Speicher geliefert werden können.

Der Bedarf an Wärme ist in der Regel nicht konstant. Mit dem Zubau von BHKW-Leistung steht auch eine temporär höhere Wärmeleistung bereit. Durch die Flexibilisierung mit Wärmespeicher und je nach Biogas-Verfügbarkeit kann die nutzbare Wärmemenge häufig gesteigert oder die gesamte Wärme genutzt werden. Schließlich sorgt die Flexibilisierung dafür, dass mit einem zweiten BHKW und dem Wärmepuffer zwei zusätzliche, sichere Wärmequellen zur Verfügung stehen und die Versorgungssicherheit steigt.