Statement: Bewertung der Empfehlungen für die EEG-Herbstnovelle

Damit die Bestandsanlagen der Biogasbranche auf die flexible Fahrweise für die bedarfsgerechte Stromerzeugung umstellen, hat das Netzwerk Flexperten politische Empfehlungen erarbeitet und in der Abschlussrunde präsentiert:

Die Deckelung für die Förderung der Flexibilisierung sollte abgeschafft werden. Damit würde den Betreibern Planungssicherheit bei den Flexibilisierungsprojekten geboten und ihnen ein Investionsanreiz für den Umbau der Anlage zur bedarfsgerechten Stromproduktion gegeben.

Allen Betreibern, die erst spät, oder durch weitere Leistungserhöhung auf eine flexible Fahrweise umrüsten wollen, sollte diese Optimierung mit einer gestauchten Förderung ermöglicht werden. Viele Anlagen haben zudem die Förderung (Flexprämie) angemeldet, aber nicht oder nur geringfügig in Anspruch genommen. Um diesen Anlagen eine Chance zur Nachbesserung zu geben, empfehlen die Flexperten das Modell OptiSys.

Diese, sowie weitere Empfehlungen, wurden anhand eines ersten Gesetzesentwurfs diskutiert. Dr. Hartwig von Bredow (Rechtsanwalt, spezialisiert auf Fragen zum EEG) hat in einem kurzen Statement die Rechtssicherheit der Vorschläge erläutert. Genaueres zu den rechtlichen Änderungsempfehlungen finden Sie im Handout, das im Download-Bereich zu finden ist.

Hier finden Sie den ganzen Vortrag als PDF sowie das Handout zu den politischen Empfehlungen.