Stand der flexiblen Biogas-BHKW zur Versorgungssicherung und Netzentlastung (Dr. Peter Kornatz, DBFZ)

Mit Hilfe der Flexibilitätsprämie haben die ersten Biogasanlagen auf die systemdienliche Stromerzeugung umgestellt. Doch mit derzeitiger Förderung wird ein Großteil der Anlagen bis 2038 vom Netz gehen – zeitgleich zum geplanten Kohleausstieg.

Nach einer PR-Kampagne gegen die Vermaisung der Landschaft und gegen die relativ hohen Kosten für Biogasstrom wurde 2014 die Förderung für Biogasanlagen praktisch gestoppt (INSM: „Energiewende retten, EEG abschaffen“) .

Die Investitionen in neue Biogasanlagen gingen daraufhin um etwa 90 % zurück. Inzwischen droht ein Absterben des Anlagenbestands.

Die Wissenschaftler des Deutschen Biomasseforschungszentrum gGmbH (DBFZ) haben errechnet, dass bei Fortschreibung des EEG die letzten Biogasanlagen etwa 2038 außer Betrieb gehen, - zeitgleich also, wenn auch der Kohleausstieg vollzogen sein soll.

Der erforderliche Umbau der Bestandsanlagen zum bedarfsorientierten Anlagenbetrieb verläuft bisher langsam, die meisten Leistungszubauten sind eher gering, Das Investitionsverhalten der landwirtschaftlichen Betreiber ist vorsichtig bis zögerlich, zumal die Zusatzerlöse für flexible Fahrweise nur mit 2 – 5 % der Gesamterlöse angegeben werden, aber 20 bis über 50 % der ursprünglichen Anlageninvestitionen aufgewendet werden müssen. Nur mit der Flexibilitätsprämie sind diese Investitionen wirtschaftlich vertretbar.

Eine Betreiberbefragung zeigte, dass mangelnde Erfahrungen, Rechts- und Planungsunsicherheiten und eine restriktive Haltung der Netzbetreiber die Flexibilisierung gehemmt haben. Mit besseren Informationen und ohne den Flexdeckel würden viele Betreiber, die ihre Anlagen frühzeitig und eher gering überbaut haben, auf eine konsequente Flexibilisierung umstellen. Der Politik ist zu empfehlen, die Systemdienlichkeit der geförderten Investitionen auch einzufordern.

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