Nach wie vor gilt: ein Biogas-BHKW nur für die Stromerzeugung und ohne hochwertige Wärmeverwertung kann energiepolitisch und wirtschaftlich nicht nachhaltig sein. Bei vielen Standorten konnte aber nahe an der Biogasanlage noch keine Wärmenutzung erschlossen werden. Wenn inzwischen nur noch wenige Jahre gesicherter Förderzeitraum übrigbleiben, fehlt die Grundlage für eine langfristige Investition.

Im Zuge der „Wärmewende“ werden nun Wärmenetze verstärkt gefördert. Insbesondere die Kosten für Konzeption und Planung werden betroffenen Kommunen fast vollständig abgenommen.

Für Biogasanlagen ergibt sich in der Verbindung mit der verbesserten Förderung neue Chancen: Auch ein Satelliten-BHKW kann als Neuanlage an einer Ausschreibung für eine 20-jährige Förderung nach dem EEG teilnehmen. Die Gebotsobergrenze beträgt derzeit 16,4 Ct/kWh zuzüglich Flexibilitätszuschlag von 65 €/kW für eine Förderperiode von 20 Jahren.

Der Flexibilitätszuschlag macht je nach installierter Leistung zwischen 1,6 und über 6 Cent/kWh aus. Die Biogasanlage liefert einen Großteil der Biogaserzeugung per Rohgasleitung an den neuen Satelliten. Anders als bei einer Wärmeleistung entstehen dabei keine Verluste. Die Bestandsanlage wird „passiv flexibilisiert“. Dort wird nur so viel Biogas eingesetzt, wie für die Beheizung der Fermenter und örtlichen Bedarfe notwendig ist – möglichst in den Zeiten hoher Strompreise, sodass auch hier zusätzliche Stromerlöse erzielt werden.

Am Satellitenstandort wird ein großer Pufferspeicher installiert, der die Laufzeit des BHKW von den Wärmbedarfen unabhängig macht und die Versorgung des Wärmenetzes sichert. Der Speicher kann zusätzlich Wärme aus anderen unflexiblen Quellen aufnehmen, wie aus Power-to-Heat („Nutzen statt Abregeln“), Solarthermie, Abwärme von Industrie- oder Kühlanlagen oder auch in weiterer Zukunft die Abwärme von Elektrolyseuren für Wasserstoff.

So wird aus dem BHKW-Satelliten mit Wärmepuffer ein Speicherkraftwerk für die lokale Wärmeversorgung und dezentrale Stromerzeugung.