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Seit 15. März ist die neue Bundesregierung im Amt

Fadenriss bei der Flexibilisierung der Biogas-Bestandsanlagen verhindern

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seit 15. März ist die neue Bundesregierung im Amt.

Am 16. März frühmorgens haben die Flexperten eine intefraktionelle Gruppe von Bundestagsabgeordneten eingeladen. Im Beisein von Fachleuten aus Wirtschaftsministerium, Verbänden, Stromhandel und Wissenschaft haben die Flexperten darauf aufmerksam gemacht, dass eine Sofortmaßnahme nötig ist, um den Fadenriss bei der Flexibilisierung der Biogas-Bestandsanlagen zu verhindern.

Warum diese Eile?

Laut Anlagenregister gehen immer mehr konsequente flexibilisierte Biogasanlagen in den Fahrplanbetrieb. Setzt sich der Zubau von flexibler Leistung vom Jahresende 2017 fort, wird die zugebaute Leistung von 1.350 MW (Flex-Deckel) schon Ende 2019 erreicht. Wer also jetzt noch eine anspruchsvolle Flexibilisierung umsetzen will, muss sofort mit Planung und Genehmigungsantrag beginnen und reibungslos fertig werden, um noch Flexprämie zu bekommen. Die erfahrenen Planer und Flex-Lotsen sind allerdings ausgelastet, die Lieferzeiten von BHKW der MW-Klasse wachsen. Ausgerechnet der Trend zu zukunftsträchtigen Projeken wird in Kürze einbrechen. Nur kleine und kaum nachhaltige Projekte werden noch zugebaut.

Unsere Empfehlung an die Biogas- und Energieexperten der Regierungsparteien: Deshalb muss der Deckel beseitigt oder zumindest entschlossen angehoben (z.B. verdoppelt) werden.

Das muss bei der ersten Gelegenheit geschehen, wenn das EEG angepasst wird. Dafür ist ein „100-Tage-Gesetz“ in Vorbereitung, mit dem die Ausschreibungsregeln für Windanlagen verbessert werden.

Fiele der Flexdeckel erst später, dann käme es zu einem „Fadenriss“ für Branche und Betreiber: EEG-Novelle 2019, heißt In-Kraft-treten 2020, Genehmigung 2021. Viele Betreiber haben dann schon keine 10 Jahre EEG-Anspruch mehr. Dann hätten die Biogas-BHKW ihre Chance auf einen Platz in der Energiewende verpasst.

Tatsächlich sind schon etwa 60 % der Betreiber bereits heute „in der Flexprämie“, davon wiederum die überwältigende Mehrheit noch ganz ohne Zubau oder nur mit kleiner Überbauung bis zur Verdoppelung der Leistung.

Immer mehr Betreiber entdecken, dass dies nicht ausreicht, und würden gerne noch BHKW-Leistung und Speicher zubauen. Doch seit der ersten Mitteilung an den Netzbetreiber gilt die Flexprämie als „in Anspruch genommen“. Der 10-jährige Zahlungsanspruch läuft seitdem unaufhaltsam ab. Wer aber nur noch sechs Jahre Flexprämie bekommt, kann damit keine Investition mehr finanzieren.

Unsere weitere Empfehlung ist die „zweite Chance“. Damit geeignete Anlagen von diesen Betreibern noch konsequent flexibilisiert werden können, soll die Flexprämie bei jedem Leistungszubau für volle 10 Jahre ab Inbetriebnahmenachweis (Umweltgutachten bei der BNetzA) gezahlt werden.

Wenn Sie oder Ihre Kunden auch davon betroffen sind, können Sie das Anliegen unterstützen:

Schreiben Sie Ihrem Bundestagsabgeordneten eine e-Mail oder ein Fax, dass Sie gerne Ihre Anlage umstellen möchten, aber wegen der bereits laufenden Flexprämie daran gehindert sind. Bitte mit Kopie an uwf@kwk-flexperten.net und an den Fachverband Biogas Guido.Ehrhardt@biogas.org.

Bei der Befassung im Bundestag ist es sehr hilfreich, wenn Abgeordnete aus allen Regionen bestätigen können, dass es sich um ein reales Problem handelt, das mnit Hilfe unserer Vorschläge zu lösen ist.

Gerne können Sie die Empfehlungen und weitere Argumente dafür bekommen. Klicken Sie hier!

Bis auf Weiteres gilt unsere Empfehlung für Anlagenbetreiber: Wenn Sie langfristig Biogas-Strom mit Ihren BHKW einspeisen möchten und eine wertschöpfende Wärmenutztung haben, planen Sie mit einer konsequenten Flexibilisierung und unterstützen Sie den Fachverband Biogas und unsere Initiative für die Beseitingung des Flexdeckels!

Danke für Ihren Beitrag!

mit freundlichen Grüßen aus Kassel

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