Einführung: Der Fadenriss droht – Flexprämie bereits jetzt ausgeschöpft

Der Deckel für die Flexibilitätsprämie wird schon im April oder Mai 2019 erreicht sein. Damit endet die Flexibilisierung der Biogas-Bestandsanlagen schon im Juli oder August 2020. Die Planung neuer Projekte endet schon jetzt.

Im Dezember 2017 wurde im Energiesammelgesetz der „Flexdeckel“ reformiert, um Rechtssicherheit für Betreiber zu erreichen. Die vorher völlig unkalkulierbare Ausschlussfrist für die Flexprämie wurde auf die 16. Monate nach Erreichung des Deckels verlängert. Im Gegenzug wurde der Deckel auf 1.000 MW herabgesetzt. Die Planungs- und Umsetzungsdauer für die Flexibilisierung liegt bei genehmigungspflichtigen Projekten fast immer über 16 Monate.

Anlagenbetreiber, die auf den Fahrplanbetrieb umstellen wollen, können ihr Flexibilisierungsprojekt schon jetzt nicht mehr starten, da diese keine Flexprämie erhalten würden. Dadurch können bis Frühjahr 2020 zwar noch die bereits laufenden Projekte fertiggestellt werden. Aber jeder weitere Umbau von Biogasanlagen zur bedarfsgerechten Stromeinspeisung wird zum Erliegen kommen; neue Planungsaufträge werden nicht mehr ausgelöst.

Damit wird der gerade erst in Gang gekommene Trend zur konsequenten Flexibilisierung abgewürgt, wenn die Regelungen zur Flexprämie nicht erneut reformiert werden.

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