Ein neues Satelliten-BHKW?

Mit Flexibilisierung können zukünftig Wärmenutzungen in größerer Entfernung durch neue Satelliten-BHKW erschlossen werden

Manche Ortschaft würde mit Biogaswärme heizen: preiswert, sicher und umweltfreundlich. In über 150 Bioenergiedörfern in Deutschland wird ein Wärmenetz mit Biogas betrieben. Doch wenn die Biogasanlage nicht am Ortsrand liegt, sondern weiter entfernt, dann summieren sich die Leitungsverluste. Als Lösung wurden bis 2014 Gasleistungen verlegt, mit denen das Biogas bis in die Ortschaft geleitet und dort verstromt wurde.  Das wurde sogar mit attraktiven Einspeisetarifen für den neuen Standort belohnt.

Seit dem Vergütungskahlschlag des EEG 2014  galt ein neuer Satellit als unmöglich. So musste mancher Biogasanlagenbetreiber die Idee fallen lassen. Doch die EEG-Clearingstelle weist darauf hin (https://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/3183), dass hier die Empfehlung 2012/19 helfen kann. Danach ist es möglich, ein BHKW zu versetzen, ohne dass sich etwas an der Vergütung verändert.

„Wird ein bereits in Betrieb genommenes BHKW an einen anderen Standort versetzt, so führt es das Inbetriebnahmedatum der Anlage, in der das BHKW betrieben wurde, nur unter folgenden Voraussetzungen fort:

  • nach dem Versetzen ist das BHKW als solches die Anlage (Identität zwischen BHKW und Anlage) , das heißt, das BHKW wird nach dem Versetzen nicht an einen Fermenter oder an eine ähnliche, für die Anlageneigenschaft konstitutive Einrichtung zur Gewinnung und Aufbereitung des Energieträgers (vgl. oben Nummer 2 und 3) angeschlossen,
  • das BHKW wird am alten Standort nicht ersetzt („Sperrwirkung“ der Austauschregelung), und
  • das BHKW wird nach dem Versetzen nicht zu einer bereits in Betrieb genommenen Anlage hinzugebaut (Anlagenerweiterung).“

Dabei dürfte es auch keine Rolle spielen, ob nur ein Teil der Anlage versetzt wird. Wenn man nun eine Bestandsanlage durch Zubau eines BHKW flexibilisiert, wird das neue BHKW zuBestandteil der Anlage, „erbt“ deren Tarif und Inbetriebnahmezeitpunkt.  Anschließend kann es an einen anderen Ort versetzt werden, ohne das sich etwas am Tarif ändert, wenn es durch eine Biogasleitung mit dem Fermenter verbunden bleibt.

Am neuen Ort, in Vebindung mit einem Wärmespeicher, kann es verlustarm ein Wärmenetz oder einen geweiblichen Wärmekunden versorgen. Ist es dort erst einmal zum Bestandteil der kostengünstigen und sicheren Wärmeversorgung geworden, dann wird es auch möglich, zum EEG-Laufzeitende einen marktnäheren Erlös durchzusetzen und die Wärmerlöse zum bestandteil der zukünftigen Einnahmen zu machen.