EEG 2021 - Neustart für Biogas? Erste Erfolge.

Anlagenbestand: Flexprämien-Deckel ist weg – aber Stauchung „Opti-Flex“ fehlt noch!

Kennen Sie Betreiber von Biogasanlagen, die noch an einem (weiteren) Leistungszubau und der Flexibilisierung ihrer Bestandsanlage interessiert sind? Betreiber, die aber für weitere Investitionen keinen volle Anspruch mehr auf die Flexibilitätsprämie haben?

In den kommenden Tagen besteht noch die Gelegenheit, im parlamentarischen Verfahren die Flexibilitätsprämie im EEG 2021 zu reformieren.  Viele Anlagenbetreiber brauchen die Reform, um ihre Biogasanlagen auf die Energiebedarfe der Zukunft ausrichten zu können.

Bitte empfehlen Sie den Ihnen bekannten Betreibern, ihre Anlage, die Planung und das Problem an ihre örtlichen Bundestags-Abgegordneten heranzutragen. Nutzen Sie Ihre eigenen Kontakte.

Die Empfehlungen für (EEG Anlage 3 zu § 50b)  finden sich direkt unten. Es geht um

a)     Stauchung der Flexibilitätsprämie: Betreiber, deren Anlage schon länger als 10 Jahre im EEG läuft, bekommen bisher die Flexibilitätsprämie nur noch für einen verkürzten Zeitraum. Die Summe genügt dann nicht mehr für eine konsequente Flexibilisierung der Biogasanlage.
Auch diese Betreibern sollten die volle Flexprämie erhalten können. Wer noch ein zweites Mal die Leistung erhöhen möchte, sollte dabei nicht schlechter gestellt werden als beim ersten Zubau.

b)     Flexibilisierung der Alt-BHKW: Das im Entwurf enthaltene Qualitätskriterium ist bei konsequenter Flexibilisierung zu streng. Man sollte den wirklich flexiblen Anlagen freistellen bzw. dem Markt überlassen, wann ein kleines Reserve-BHKW zusätzlich betrieben wird.

c)     Minderung statt Verlust der Flexprämie: Bisher entfällt die Flexibilitätsprämie bei besonders flexiblen Biogasanlagen vollständig, wenn die eingespeiste Jahresleistung unter 20 % der maximalen Leistung fällt. Auch dies sollte geändert werden.

und

d)     Nachhaltigere Rohstoffe: Anreize für Wildpflanzen, Blühflächen, Bienenweiden und Zwischenfrüchten sind eine Chance zur Stärkung des Naturschutzes und würden die landwirtschaftliche Wertschöpfung sichern. Ein Zuschlag zur EEG-Vergütung je nach Anteil der „ökologisch wertvollen Substrate“ kostet wenig und bewegt eine Vielfaches von Maisdeckel oder Flächenstilllegungen (z.B. 0,25 Ct/kWh je 10 % Biogasstrom aus öwS)

Um das zu erreichen, haben wir (gemeinsam mit den Fachverband Biogas) vorgeschlagen, die Flexprämie mit dem Stauchungsmodell (a) zu reformieren. Der Reformvorschlag kann es noch ins EEG 2021 schaffen, wenn betroffene Betreiber und Fachleute dem Bedarf möglichst Nachdruck verleihen.

Die Vorschläge senken die Kosten, steigern die Effizienz und entlasten das Stromnetz.

Bitte tragen Sie diese Informationen und Empfehlungen an die Ihnen bekannten Abgeordneten und politischen Akteure.

Empfehlungen für (EEG Anlage 3 zu § 50b)

a)     Stauchung der Flexibilitätsprämie: Die bisher 10-jährige Fördersumme wird als „gesamte Flexibilitätsprämie“ berechnet (bisherige Jahresprämie x 10 = 130 €/kW * 0,5 = 650 €/kW installierte Leistung). Die Auszahlung der neuen gesamten Flexibilitätsprämie wird auf die verbleibenden EEG-Jahre aufgeteilt. Bereits bisher in Anspruch genommene Flexibilitätsprämie aus EEG 2014/2017 wird davon in Abzug gebracht.

b)     Flexibilisierung der Alt-BHKW: Die in 4.000 Viertelstunden des Jahres erforderliche Mindesteinspeisung wird auf 75 % (statt 85 %) der installierten Leistung festgelegt.

c)     Minderung statt Verlust der Flexprämie: Der Anspruch auf Flexibilitätsprämie besteht zukünftig höchstens für das Fünffache der Bemessungsleistung im Mittel des Förderzeitraums. Bei Unterschreitung der Bemessungsleistung unter das 0,2-fache wird zur Berechnung der Flexibilitätsprämie die installierte Leistung entsprechend gemindert.

d)     Biogas aus nachhaltigen Kulturen: Der Anspruch nach § 19 Absatz 1 für Strom aus Biogas, der in einer KWK-Anlage erzeugt wird, erhöht sich um je 0,25 Cent/kWh, wenn mindestens 10 % ökologisch wertvolle Substrate eingesetzt werden, und um ganzzahliges Vielfaches von 0,25 Ct/kWh für einen entsprechenden vielfachen Anteil von ökologisch wertvollen Substraten. Zum Nachweis des Vergütungsanspruchs wird der Anteil öwS durch den unabhängigen Umweltgutachter aus dem Einsatzsstofftagebuch ermittelt.

Ergänzung: Eine Umlage der Kosten für Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft an Stromverbraucher ist nicht sachgerecht. Es wäre angemessen, dafür Mittel aus anderen Förderinstrumenten einzusetzen (z.B. GAP eco-schemes, GAK)

Zum aktuellen Stand des EEG:

Für die Energiewende brauchen wir mehr Strom und Wärme aus Erneuerbaren Energien – hier ist der EEG-Entwurf noch sehr unzureichend.

Für die dunklen Flauten brauchen wir in jedem Fall zuverlässige Stromerzeuger – schon wegen des geplanten Ausstiegs aus Kohle und Kernenergie. Gemeinsam mit dem Fachverband Biogas und seinen Verbündeten arbeiten wir seit Jahren daran, die Politik zu überzeugen: Flexible Biogas-BHKW können das alles.

Unsere Arbeit war erfolgreich! Biogas wird wieder als wichtige Option angesehen. Das EEG 2021 im aktuellen Entwurfsstand ist ein großer Fortschritt. Die Aussichten haben sich durch den Ausbaupfad, höhere Preisobergrenzen und durch den deutlich gesteigerten Flexibilitätszuschlag für die Ausschreibung erheblich verbessert. Zukünftig soll das EEG die Stromeinspeisung zwischen 1.000 Betriebsstunden und 45 % der installierten Leistung (= knapp 4.000 Betriebsstunden) fördern.

Die Herausforderung:

Nach unserem Eindruck wollen mehr als die Hälfte der Betreiber Ihre BHKW-Anlage gerne über das EEG hinaus weiter betreiben. Dann muss man allerdings die Wärme bestmöglich verwerten und den Strom in Hochpreiszeiten einspeisen können. Bisher sind nur wenige Hundert Anlagen optimal aufgestellt. Hohe BHKW-Leistung, große Speicher für Biogas und Wärme bringen auch heute schon einen sicheren Betrieb und bessere Erträge.

Viele Betreiber haben aus guten Gründen gezögert und eher zaghaft flexibilisiert. Erst nach der jüngeren Entwicklung der Klimakrise, dem Kohleaustiegsschluss und mit dem wachsendem Vertrauen in eine Zukunft für Strom aus Biogas wollen sie jetzt modenisieren und flexibilisieren.

Um die Investitionen stemmen zu können, braucht man die Flexibilitätsprämie. Diese reicht nicht, wenn man nur noch weniger als 10 Jahre EEG-Restlaufzeit hat, oder Flexprämienlaufzeit verloren ging. Ohne Flexibilisierung droht aber die Stilllegung oder ein drastischer Erzeugungsrückgang nach der ersten Vergütungsperiode („passive Flexibilisierung“). Was tun?

Alle betroffenen Betreiber sollten ihren Bundestagsabgeordneten jetzt darauf ansprechen, dass die Flexibilitätsprämie zukünftig auch in einem kürzeren Zeitraum und unabhängig von bisheriger Inanspruchnahme gezahlt werden sollte (Stauchungsmodelle „Optiflex“).

Politischer Handlungsbedarf

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Grafik: Zubau von flexibler Leistung an Bestandsanlagen seit Beginn der Flexprämie (Quelle: Marktstammdatenregister. Auswertung: Flexperten). Erst seit 2019 ist der Großteil der zugebauten Leistung an Anlagen mit konsequenter Flexibilisierung (Zubau > 200 %, grüne Farbskala).

Die Flexibilisierung von Biogasanlagen mit Vor-Ort.Verstromung hatte 2014 noch sehr zögerlich begonnen. Informationslücken, genehmigungstechnische Hürden und Unsicherheiten haben verzögert. Die Deckelung kam bremsend hinzu. Seitdem es mit dem EEG 2017 eine langfristige Perspektive gibt, kam der Umbau wirklich in Gang (siehe grün markierten Leistungzubau 2018 und 2019), doch wegen des drohenden Flexdeckels endete der Flexzubau im Frtüjahr 2020 eingebrochen Die Transformation von etwa Biogasanlagen mit etwa 2.000 MW BHKW-Leistung auf ein sinnvolles Vielfaches der eletrischen Leistung steht noch aus.

Was im EEG 2021 noch fehlt:

Wie kann man Bestandsanlagen auf ihre neue Rolle, nämlich die Deckung der Residuallast anstelle fossiler Kraftwerke vorbereiten? Wie können sie modernisiert werden, damit in einer zweiten Vergütungsperiode im Markt bestehen können?

Wer mit der bisherigen Biogasmange weitermachen will, kommt an erheblichen Investitionen in Sicherheitstechnik, Modernisierung und Flexibilisierung nicht vorbei. Die Flexibilitätsprämie ist dafür die richtige Förderung. Sie wurde schon von vielen Betreibern in Anspruch genommen, aber nur teilweise auf die langfristigen Erfordernisse der Energiewende ausgerichtet.

Erst heute haben wir erkennbare Perspektiven und ausreichende Erfahrungen, um mutig zu investieren. Hunderte Anlagen haben inzwischen gezeigt, wie es geht. (wie zum Beipiel: Pressemeldung)

Flex-Biogasanlagen machen das Netz frei bei hoher EE-Einspeisung und erzeugen Spitzenlasten bei EE-Mangel. Es sind 10 GW, auch bis zu 15 GW Spitzenleistung möglich, ohne einen Hektar mehr Fläche zu beanspruchen. Viele Betreiber würden das jetzt auch gerne machen – können es aber nicht (mehr).

Die Novelle des EEG beseitigt zwar den Flex-Deckel, aber um auch die Bestandsanlagen aus den früheren Inbetriebnahmejahren und der Pionierzeit der Flexibilisierungen zu erreichen, müsste die Flexprämie refomiert werden.

Ist das wirklich nötig?

Wenn der erneuerbare Energien-Zubau beschleunigt wird, dann muss das Stromnetz rasch entlastet werden. Grundlasteinspeiser müssen zukünftig ruhen, wenn genügend Wind und Sonne im Netz sind. Im ersten Halbjahr 2020 hatten wir schon 72 Stunden mit negativer Residuallast. Bis 2030 werden das mindestens 3.000 Stunden im Jahr sein. In diesen Zeiten sollte in regelbaren Anlagen kein Strom mehr erzeugt werden.

Wenn aber in wenigen Jahren Kohle- und Kernkraftwerke stillgelegt werden, bleiben Bedarfslücken, die weder durch Import, vorhandene Kraftwerke oder Speicher gedeckt werden können. Es müssen also effiziente Kraftwerke für nachhaltige Treibstoffe und grüne Gase zugebaut werden.

Beides spricht für die rasche Flexibilisierung des Biogas-Anlagenbestands. Die lässt sich aber nur mit politischer Förderung umsetzen. Dazu braucht die Politik einen Beweis der Wirksamkeit: die echten Erzeugungsprofile.

Kann Biogas das wirklich? Das Projekt VisuFlex

VisuFlex ist ein Projekt der Fachagentur nachwachsende Rohstoffe (FNR e.V.) im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). VisuFlex soll sichtbar machen, welchen Beitrag flexible Biogas-BHKW zur Versorgungssicherheit leisten können, wenn sie in Ergänzung zu den fluktuierenden erneuerbaren Energien betrieben werden.

Die Plattform wird dafür die Summe der Einspeiseprofile von strommarktgeführten, konsequent flexiblen Biogasanlagen visualisieren – getrennt von überwiegend in Grundlast laufenden BHKW. 

In der ersten Phase werden die historischen Daten vom 1.1.2019 bis 30.06.2020 als Summenwerte jeder Viertelstunde gesammelt.

Ergebnisse von VisuFlex

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marktgesteuerte Einspeisung der flexiblen Biogasanlagen im Wochenverlauf, Spotmarktpreis (Quelle: FNR, Datenquellen: Fraunhofer ISE Energy Charts/EPEX-Spot, SMARD) Lastgang in „Kilo-kWh“/15 Min.: 40 k-kWh entsprechen 160 MW Leistung

VisuFlex beweist, dass Biogasanlagen nach einem klug geförderten Umbau in der Lage sind, in Zeiten von viel Wind und Sonne die Netze für die EE freizumachen.

Zusätzlich kann die vervielfachte BHKW-Leistung einen wichtigen Beitrag leisten, um die zur Stillgelegung anstehenden Kraftwerke (Kohle und Kernkraft) zu ersetzen.

Das Potenzial sichtbar zu machen, ist der Erfolg von VisuFlex. Der Umbau muss fortgesetzt noch werden, denn bisher zeigt sich nur ein kleiner Teil der Biogasanlagen so flexibel. IM Unterschied zur Pressemeldung der FNR sind es allerdings inzwischen schon 150 MW, die im Projekt abgebildet werden:

Das kann Biogas: Würden alle Biogasanlagen flexibilisiert, könnten sie bedarfsgerecht über 10 GW Strom flexibel einspeisen und die Steinkohle praktisch im Alleingang ersetzen! Noch viele Tausend Anlagen könnten damit auf die Erfordernisse der Zukunft ausgerichtet werden, ab sofort die Netzbetriebskosten senken und kostengünstig den kommenden Kraftwerksbedarf decken.

Interessanterweise liegen die Kosten bei Biogas-Flexibilisierung niedriger als die Förderung anderer Kraftwerke. Und. Biogasanlagen sind der Schlüssel zur grünen Wasserstoffwirtschaft! Der CO2-Anteil im Biogas ist der ideale Carrier für Wasserstoff aus der Elektrolyse von Strom-Übermengen; Wärmenetze an der Biogasanlage nehmen die Umwandlungs-Wärme auf, ihre BHKW sind die Basis-Infrastruktur für die effiziente Rückverstromung dieser gespeicherten Energie.

Begründung der Empfehlungen für das EEG 2021

Flexibilisierung des Bestands von Biogasanlagen

zu a) Deckelung der Flexibilitätsprämie beseitigt

Die Deckelung der Flexibilitätsprämie für Bestandsanlagen wird erfreulicherweise beseitigt. Aber mit der zehnjährigen und nur einmalige Förderperiode verfehlt die Flexibilitätsprämie ihre Wirkung auf inzwischen etwa 90 % der Bestandsanlagen. Die Stromnetze sollten aber bereits in der EEG-Restlaufzeit der Bestandsanlagen von preisunelastischen Dauereinspeisern entlastet werden. Das erspart mehr, als die Flexibilisierung kostet!

Nach dem Vorschlag wird die Flexibilitätsprämie bei kürzerer Restlaufzeit gestaucht. Das sollte limitiert werden, indem maximal 20 oder 30 % der Summe jährlich ausgezahlt wird.

Mit der Änderung und einer Anrechung der bereits erhaltenen Flexibilitätsprämie wird eine vorherige „kleine Flexibilisierung“ nicht zum Stolperstein für die „echte“ Flexibilisierung.

zu b) Effizienzkriterium:

Das Qualitätskriterium (Anlage 3 Nummer I.5) erfordert nach dem Entwurf mindestens 4.000 Viertelstunden/Jahr, in denen mindestens 85 % der installierten Leistung eingespeist werden. Das soll Mitnahmeeffekte vermeiden und ist zu begrüßen.

In dieser Ausgestaltung würden allerdings weniger effiziente Bestandsgeneratoren administrativ zum Betrieb genötigt, oder stillgelegt, owbohl sie auch schon allein durch ihre Einsatzbereitschaft energiewirtschaftlich sinnvoll sind.

Stattdessen sollten sie besser marktgesteuert in echten Spitzenlastzeiten eingesetzt werden dürfen. Wirklich flexibel laufende Anlagen, die auch mit einem nahezu ruhenden Reserve-BHKW schon sehr flexibel einspeisen, sollten von solchen adminstrativen Zwängen entlastet werden.

Die vorgeschlagene Regelung erlaubt den Betreibern mit sehr flexiblen Anlagen eine seltener genutzte Reserve von 25 % der installierten Leistung.

zu c) Mindest-Bemessungleistung

Bisher entfällt der Anspruch auf Flexibilitätsprämie ganz, wenn in einem Jahr die Bemessungleistung unter dem 0,2-fachen der installierten Leistung liegt.

Wenn die Bemessungsleistung in einem Jahr unter dem 0,2-fachen der installierten Leitung liegen sollte, dann entfällt der Anspruch auf die Flexibilitätsprämie bisher vollständig für ein ganzes Jahr.
Diese Forderung ist in der witterungsabhängigen Landwirtschaft nicht sinnvoll. Der Zweck kann anders erreicht werden. Es würd genügen, eine Begrenzung der Flexprämie einzuführen.

zu d) Biogas aus Blühpflanzen und Bienenweiden

Nach dem Vorschlag der Ausschüsse des Bundesrates vom 31.10.2020 sollen in § 39b Absatz 1 Sätze 2 und 3 (EEG) die Höchstwerte in der Ausschreibung um 1 Ct/kWh angehoben werden, wenn mindestens 20 % „ökologisch wertvolle Substrate“ eingesetzt werden, um die Mehrkosten zu decken. Das wirkt nur, wenn die Ausschreibungsmengen nicht ausgeschöpft werden, denn ansonsten würde das höhere Gebot zum Ausschluss genau dieser Gebote führen. Stattdessen sollten alle Biogasanlagen solche Substrate einsetzen können.

Die bisherige Substraterzeugung für Biogas ist eine stabile Säule in den landwirtschaftlichen Märkten. Die Substratgewinnung aus nachwachsenden Rohstoffen sollte nicht gestoppt, sondern auf naturnahe Pflanzenbausysteme, anstelle konventioneller Marktfrüchte, umgestellt werden. Mehrjährige Kulturen, Wildpflanzen, Blühflächen und Biotopvernetzungen können die Artenvielfalt fördern, Insekten (speziell Bienen!) zum Überleben und neuer Vermehrung verhelfen, Pflanzenschutzmittel einsparen, das Grundwasser entlasten, mit Humusaufbau die Klimabilanz der Landwirtschaft nachhaltig verbessern.

Aus Klimaschutzgründen liegt nahe, auf humusbildende und naturnahe Pflanzungen umzusteigen, ehemalige Moore wieder zu vernässen. Der Aufwuchs all dieser Flächen kann wirtschaftlich einzig für den Biogasprozess eingesetzt werden – und damit auch noch wirtschaftlichen Nutzen stiften, um dem Verlust landwirtschaftlicher Einkommen mit Wertschöpfung durch Umweltsystemleistungen und Energierzeugung entgegen zu wirken. 

Die Kosten dieser Umweltsystemleistungen können aber nicht über eine Umlage dem Stromkunden aufgebürdet werden, sondern müssen vom Verursacher oder aus Mitteln des Naturschutzes oder der (gemeinsamen) Agrarpolitik getragen werden.

Zum Glück hat die Bundesregierung über die geplante Mischfinanzierung der EEG-Lasten einen Weg für andere Mittel geöffnet. Damit kann und sollte Einsatz nachhaltiger Rohstoffe zwar über das EEG angereizt, aber aus anderen Quellen refinanziert werden.