Die zweite Vergütungsperiode macht den Unterschied bei der Flexibilisierung

Wer seine Biogasanlage auch nach 20 Jahren noch weiter betreiben möchte, muss rechtzeitig konsequent flexibilisieren.

Die konsequente Flexibilisierung wurde durch die Verlängerungsoption im EEG 2017 attraktiv. Seitdem lohnt es sich, über die erste EEG-Förderperiode hinaus, an eine zweite Förderperiode von weiteren 10 Jahren zu denken.

Die Idee: Je größer die BHKW-Leistung, desto geringer die Betriebsstundenzahl und desto länger die Lebenserwartung. Das Flex-BHKW liefert damit auch die nötige Motorkapazität für die zweite Förderperiode.

Doch um die zweite Vergütungsperiode muss man sich bewerben und im Ausschreibungsverfahren durchsetzen. Das scheint einfach, denn die ausgeschriebene Biogasleistung wurde bisher bei Weitem nicht ausgeschöpft, da es kaum Bieter mit neuen Ablagen gab und nur wenige Altanlagen am Ende der ersten Förderperiode stehen. Doch schon bald fallen Jahrgänge mit 500 MW Bemessungseistung aus der Förderung heraus. Diese müssen für die zweite Förderperiode mindestens doppelte Leistung installieren, wenn sie die gleiche Strommenge gefördert bekommen wollen. Sie können mit der Flexprämie aber auch bis zur fünffachen Leistung installieren. Es ist also wahrscheinlich, das allein von den Altanlagen 1.000 bis 2.000 MW installierte Leistung an der Ausschreibung teilnehmen werden. Die ausgeschriebene Menge liegt bisher bei 200 MW installierte Leistung für neue und alte Anlagen zusammen. Das reicht also nur für einen kleinen Teil der Bestandsanlagen. Die geförderte Stromerzeugung aus Biogas schrumpft damit auf etwa 15 % der bisherigen Menge.

Große BHKW mit hohem Flexzuschlag, hoher Effizienz und verringerten spezifischen Kosten helfen auch bei der Wettbewerbsfähigkeit. Die Flexperten schätzen den Unterschied der Betriebskosten auf 4 bis 8 Ct/kWh zum Vorteil der maximalen Flexibilisierung.

Das ist auch Thema des ersten Panels bei der diesjährigen Biogas Convention am 14. November in Hannover: „Zukunftskonzepte für Biogasanlagen“, dessen Referenten sämtlich Flexperten-Netzwerkpartner sind. Robert Wasser von energethik ingenieure erklärt „Mehr als 4 Cent besser in der Ausschreibung, wie geht das?“ an Beispielen erfolgreich flexibilisierter Anlagen.

Melanie Glötzl vom C.A.R.M.E.N. e.V. geht in die Tiefe: „Gebotspreis bei Ausschreibungen – wie Anlagenbetreiber den richtigen Wert festlegen“

Dipl.-Umweltwiss. Jaqueline Daniel-Gromke vom Deutschen Biomasseforschungszentrum (DBFZ) zeigt aus den Ergebnissen einer Konzeptbewertung und Hemmnisanalyse zur Umsetzung zukunftsfähiger Anlagenkonzepte die gefundenen Optionen für den Weiterbetrieb von Biogasanlagen.

Im weiteren Workshops berichten Matthias Wawra, Emission Partner, über die ernüchternden Erfahrungen mit der Formaldehyd-Konvertierung von feldgealterten Katalysatoren im Biogasbetrieb. (siehe auch: neue Regelungen zur Luftreinhaltung)

Alfons Himmelstoss, AEV Energy GmbH, stellt „Tlow“ als neues Verfahren zur Monovergärung  von Geflügelmist vor.