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Das BMWi „Energie-Sammelgesetz“ wurde verabschiedet

Reform des Flexdeckels

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Am vergangenen Freitag sind die Würfel gefallen, das Energiesammelgesetz wurde im Bundestag mit einer Flexdeckelreform verabschiedet. Die Änderung bringt einen klaren Planungshorizont, weil auch ein rascherer Anstieg der Zubauzahlen nicht zu einem plötzlichen Förderende führen kann. Betreiber von Biogas- und Biomethan-BHKW können ab jetzt neue Flexibilisierungsprojekte planen und ihre Anlagen damit schon heute auf den mittelfristigen Bedarf im Strommarkt umstellen. Auch Projekte der Wärmeversorgung aus Biogas bekommen einen neuen Horizont.

Die Begrenzung des Zubaus von flexibler Leistung aus dem EEG 2017, der „Flexdeckel“, wird zwar auf 1.000 MW abgesenkt. Der Anspruch auf Flexprämie endet aber nun erst am ersten Tag des sechzehnten darauf folgenden Monats. Nach aktueller Hochrechung wird dieser Deckel im Juni 2019 erreicht. Die darauf folgende Karenzzeit reicht dann bis Ende September 2020. Man wird also 16 Monate vor dem Ende der Förderung wissen, wann ein Projekt fertig sein muss, um noch die Flexprämie zu erhalten.

Ebenfalls erfreulich: In der Karenzzeit kann ein beliebig hoher Leistungzubau erfolgen. Das ist auch wichtig, denn der weitere Flex-Zubau muss konsequent erfolgen, um die Politik von einer endgültigen Beseitigung des – eigentlich unsinnigen – Deckels zu überzeugen! Bisher war die Skepsis des Fördergebers allerdings verständlich. Zu viele „flexible“ BHKW sind immer noch Dauerläufer.

Tatsächlich entwickeln sich die neuen Flexprojekte in die richtige Richtung: Im dritten Quartal 2018 sank die Zahl der „Verdoppeler“ erstmals unter 50 % der zugebauten Leistung. Der Leistungszubau in Projekten mit mindestens 200 % Zubau stieg erstmals auf über ein Drittel an. (Zum Vergleich: Bis 2017 lag der Mittelwert noch bei 7,5 %! Quelle: Anlagenregister der BNetzA).

Das Größenlimit für Güllekleinanlagen wurde von 75 auf 150 kW angehoben – immerhin. Die Vergütung von 23,14 Ct/kWh bleibt aber auf 75 kW Bemessungsleistung begrenzt. Darüber wird wohl nur 13,32 Ct/kWh vergütet. Leider wurde die Begrenzung nicht von der installierten Leistung auf Bemessungsleistung umgestellt, was eine Flexibilisierung ermöglicht hätte.

Es wurde auch noch keine Verbesserung für Standorte erreicht, die zu früh, zu klein, oder nur formal die Flexprämie beansprucht haben, aber geeignet wären, in einem zweiten Schritt konsequent zu flexibilisieren. Dafür muss das Stauchungsmodell „OptiFlex“ für Frühflexibilisierer politisch noch erarbeitet werden. Das wird das zentrale Ziel der Flexperten für die anstehende EEG-Reform 2019.

Die Branche muss der Politik verständlich machen, dass der Beitrag von Strom aus Biogas zur Versorgungssicherheit nach dem Kohleausstieg wichtig und kostengünstig ist. Dafür müssen Biogasanlagen gesellschaftlich wieder salonfähig werden. Mehr noch: Der Ausbau des Anlagenbestandes muss wieder aufgenommen werden – auch mit Biomasse aus der Landwirtschaft. Bei Biogas sollen die Bürgen nicht länger an Maiswüste und Lebensmittelverschwendung denken, sondern an Bienenweiden, Blumenwiesen und saubere Luft. Die Nutzen sind vielfältig genug, denn Biogas kann zu vielen Problemen beitragen: Bioabfallverwertung, Wärmewende, zum Grundwasserschutz, Bodenverbesserung und natürlichen Düngemitteln.

Wenn Sie selbst dabei mitsprechen und mitwirken wollen, dann notieren Sie den nächsten Termin, zu dem Sie herzlich eingeladen sind: zum

Treffen des Netzwerks Flexperten mit Vernetzungsabend

am 14. und 15. Januar 2019 in Kassel

Themen werden: Promotion für die konsequente Flexibilisierung bis zum neuen Flex-Limit, Lobby-Ziele für die Erweiterung, öffentliche Wahrnehmung von Biogas, Strom aus KWK im Wettbewerb zu anderen Flexibilitätsoptionen, Perspektiven für Biogas-Neubau, Marktsituation und Innovationen. Und natürlich: Netzwerken!

Ihre Vorschläge für Beiträge sind herzlich willkommen!

Eine weitere Einladung mit detailliertem Programm und Anmeldemöglichkeit folgt.